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Immobilien
Immobilien werden auch Liegenschaft genannt und bilden ein Grundstück inklusive einem
darauf befindlichen Gebäude und dessen Zubehör wie beispielsweise eine Garage. Eine
Immobilie ist rechtlich gesehen ein unbewegliches Gut und unterliegt in Bezug auf den
Eigentumserwerb daher anderen gesetzlichen Bestimmungen wie bewegliche Güter. Für den
Erwerb einer Immobilie sind drei Vorgänge erforderlich. 1. Es wird zwingend ein Kaufvertrag
benötigt, 2. es muss eine notariell beurkundete Eignung über den Übergang des Eigentums
bestehen und 3. muss der neue Eigentümer im Grundbuch beim jeweils zuständigen
Amtsgericht eingetragen werden. Wer eine Immobilie erwirbt, muss zunächst eine prozentual
berechnete Grunderwerbssteuer zahlen. Diese richtet sich nach dem Einheitswert der
Immobilie und nach dem Hebesatz der Gemeinde. Weitere Kosten die mit dem Erwerb einer
Immobilie verbunden sind, die sind Grundbuchgebühren. Wurde eine Immobilie durch einen
Makler vermittelt, fällt für ihn eine Courtage an. Immobilien dienen nicht nur zu
Wohnzwecken, sondern sind auch eine Form der Geldanlage. Nicht selten wird in Immobilien
investiert, um diese dann zu vermieten und mit den Mieteinnahmen einen Gewinn zu erzielen.
Immobilien stellen einen Wert dar, dessen Ermittlung in der Wertermittlungsordnung geregelt
ist. Dort werden Verfahren für die Wertermittlung beschrieben, die für sämtliche zugelassene
Sachverständige bindend sind. Verfahren zur Wertermittlung einer Immobilie ist das
Sachwert-, das Ertragswert- und das Vergleichswertverfahren. Ein Grundstück, dass noch
unbebaut ist, gewinnt an Wert, wenn es erschlossen ist und an die Verkehrsinfrastruktur
angebunden ist. Auswirkungen auf den Wert haben auch Schulen, Ärzte sowie
Freizeiteinrichtungen und Einkaufsmöglichkeiten in der unmittelbaren Nähe. Ein hoher
Lärmpegel oder Altlasten der Böden hingegen mindern den Wert.