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Immobilien

Immobilien werden auch Liegenschaft genannt und bilden ein Grundstück inklusive einem darauf befindlichen Gebäude und dessen Zubehör wie beispielsweise eine Garage. Eine Immobilie ist rechtlich gesehen ein unbewegliches Gut und unterliegt in Bezug auf den Eigentumserwerb daher anderen gesetzlichen Bestimmungen wie bewegliche Güter. Für den Erwerb einer Immobilie sind drei Vorgänge erforderlich. 1. Es wird zwingend ein Kaufvertrag benötigt, 2. es muss eine notariell beurkundete Eignung über den Übergang des Eigentums bestehen und 3. muss der neue Eigentümer im Grundbuch beim jeweils zuständigen Amtsgericht eingetragen werden. Wer eine Immobilie erwirbt, muss zunächst eine prozentual berechnete Grunderwerbssteuer zahlen. Diese richtet sich nach dem Einheitswert der Immobilie und nach dem Hebesatz der Gemeinde. Weitere Kosten die mit dem Erwerb einer Immobilie verbunden sind, die sind Grundbuchgebühren. Wurde eine Immobilie durch einen Makler vermittelt, fällt für ihn eine Courtage an. Immobilien dienen nicht nur zu Wohnzwecken, sondern sind auch eine Form der Geldanlage. Nicht selten wird in Immobilien investiert, um diese dann zu vermieten und mit den Mieteinnahmen einen Gewinn zu erzielen. Immobilien stellen einen Wert dar, dessen Ermittlung in der Wertermittlungsordnung geregelt ist. Dort werden Verfahren für die Wertermittlung beschrieben, die für sämtliche zugelassene Sachverständige bindend sind. Verfahren zur Wertermittlung einer Immobilie ist das Sachwert-, das Ertragswert- und das Vergleichswertverfahren. Ein Grundstück, dass noch unbebaut ist, gewinnt an Wert, wenn es erschlossen ist und an die Verkehrsinfrastruktur angebunden ist. Auswirkungen auf den Wert haben auch Schulen, Ärzte sowie Freizeiteinrichtungen und Einkaufsmöglichkeiten in der unmittelbaren Nähe. Ein hoher Lärmpegel oder Altlasten der Böden hingegen mindern den Wert.